Neues aus der Juristerei - Nachbarschaftsrecht

  • Man sieht, die Juristen sind nicht doof oder abgehoben, wenn sie auch "Gräser" als Heckenpflanzen anerkennen. :D8)


    Wichtiger ist jedoch das Moment der Gleichartigkeit der verwendeten Pflanzen. Mit einer reihigen Anordnung verschiedener Arten und cv (und seien sie optisch auch noch so ähnlich), sollte es möglich sein, dieses Gesetz zu unterlaufen.


    Man sollte aber nicht zuviel herauslesen wollen, diese Regelungen sind oft länderspezifisch unterschiedlich.

  • Na, dann hoffe ich mal, dass meine Nachbarn hier nicht mitlesen.



    Gruß
    Christoph

    ei gude,


    das ging mir auch gerade durch den Kopf, meine ist noch nicht so hoch und so lang wie deine.
    Aber steht auch 10cm von der Grenze weg. Der jetzige Nachbar hat damit kein Problem,
    ist aber auch schon Mitte, Ende 80 und ein Naturfreak aber was kommt nach Ihm ????


    Da ich gerade dabei bin das ganze etwas umzugestallten, sollte ich mir vieleicht doch mal gedanken machen
    eine Zaun zu ziehen. Da schaut es zum Teil dann auch wieder anderst aus in der Gesetzgebung.


    Ich weis das in Bezug auf Gartenhütten, da macht es einen unterschied ob die Hütte an einer Grenze mit oder ohne Zaun steht.


    Fragen über Fragen.


    Gruß Ferdi

    Ich unterstütze die EBS-D, Du kannst das auch. :thumbup:


    Etwaige Rechtschreibfehler sind als Special Effekts der Tastatur anzusehen. :D8):D

  • Danke Ralf,


    Das beruhigt ein wenig.
    Und da ich in einer alteingesessenen Nachbarschaft wohne, in der früher jeder gepflanzt hatte, wie er wollte, wimmelt es nur so von Verstößen.
    Da will - glaube ich - keiner eine Lawine ins rollen bringen.


    Christoph

  • Ei gude Christoph,


    ja gibt es, der ist aber zum Teil von Bundesland zu Bundesland sehr unterschiedlich.


    Das was ich weiß, bezieht sich auf Hessen.


    Im Aktuelle Hessischen Nachbarschaft Recht was jetzt Ende 2014 ausläuft und neu überarbeitet wird.
    Steht drinne, das alles was vor 2010 gepflanzt wurde 5J braucht.
    Alles was nach 2010 gepflanzt wurde nur 3J braucht bis es Bestandschutz hat.


    Wie der im Einzelnen wiederum ausgelegt wird, hängt vom Entscheidenden Richter ab.
    Also es kann durch aus sein, das man dazu verdonnert wird alles zu Entfernen.


    Genau so ist das mit dem Gewohnheitsrecht.
    Mir wurde von einem Spezialisten in diesem Bereich, gesagt, min.30J und dann ist es immer noch davon abhängig wie der Richter Entscheidet.


    Hier in Frankfurt sind die wohl ziemlich Extrem, was diese Sache angeht.
    Es gibt so viele Variationen wie du was wie auslegen kannst und letztendlich entscheidet der Richter.


    Leider muss ich mich mit diesem Thema die letzten Jahre unfreiwillig befassen.
    Deshalb versuche ich den Weg des geringsten wiederstand zu gehen.
    Denn letztendlich will ich nur meine Ruhe haben.


    Gruß Ferdi



    Ich unterstütze die EBS-D, Du kannst das auch. :thumbup:


    Etwaige Rechtschreibfehler sind als Special Effekts der Tastatur anzusehen. :D8):D

  • Ferdi,
    Zaun ist für Hecken so weit ich weiss in Hessen irrelevant. Es gelten ja ab 2 m Heckenhöhe 0,75 m Grenzabstand. Weisst Du, wie der bei Bambushecken berechnet wird? Letzter Halm vor der Grenze oder Mitte der Bambushecke?


    Christoph, bei uns hat auch kaum einer die Grenzabstände eingehalten. Frei nach dem Motto: "Hauptsache, es bleibt möglichst viel vom eigenen Grundstück übrig." Geschnitten wird dann üblicherweise nur auf der eigenen Seite. Die Gärten sind sehr schmal und es stört dann doch irgendwann, wenn die Hecken von den Nachbarn jeweils einen halben Meter überwachsen und für die eigenen Pflanzen nicht mehr genug Luft- und Licht übrig bleibt oder der Zugang zum Garten nur noch mit einer Machete möglich ist. Ich kann das Urteil daher irgendwie verstehen, auch wenn ich andererseits die hohen Phyllo-Hecken toll finde.


    Absurderweise wird aber in erster Linie mein Bambus (alles Fargesien) als Bedrohung wargenommen. Was der niedliche Kirschlorbeer in ein paar Jahren an Ausmaßen erreichen kann, interessiert irgendwie keinen.


    Viele Grüße
    Heike

  • Ciao,
    Komme gerade aus dem Urlaub zurück und habe auch mit Interesse das Thema verfolgt.
    Nun verstehe ich nicht den Satz ,Soweit der Grenzabstand der Bambus-Hecke weniger als 0, 50 m beträgt, besteht ein Anspruch auf Entfernung des betreffenden Teils der Anpflanzung.' wie interpretiert ihr das? Beziehen sich alle aussagen nur auf die Pflanzteile, die näher als 50 cm zur Grenze wachsen? Oder müssen diese Bereiche auch zwischen April und September gekürzt werden? Gelten ab einem bestimmten Grenzabstand dann wieder die abstandsbedingten max. Höhen für einzelne Gehölze?
    Ist wichtig für mich, da ich in dem Bundesland wohne wo diese Urteile immer gemacht werden ;)


    Liebe Grüße
    Dierk